Deutsch – Englisch

Die dargestellten Begriffe sowie deren zugehörige Übersetzung und Begriffsdefinition sind ein Auszug aus der einschlägigen Fachliteratur (s. unten) sowie den jeweils gültigen  Normen und Gesetzen (Stand September 2020).

DeutschEnglischBeschreibung
Abänderungsangebotalternative offer, alternative proposal, alternative tenderGemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.1.1.3 fällt hierunter ein Angebot eines Bieters, das im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung eine lediglich geringfügige technische, jedoch
gleichwertige Änderung, in der Regel auf Positionsebene, beinhaltet, das von der ausgeschriebenen Leistung aber nicht in einem so umfassenden Ausmaß wie ein Alternativangebot abweicht.
Abnahme (Übernahme)technical approval, acceptanceVerpflichtung des Bestellers, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen und die vereinbarte Vergütung zu entrichten. Für Bauverträge gilt ergänzend ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 10 "Übernahme", sofern diese Vertragsbestandteil ist.
Allgemeine Vertragtsbedingungengeneral terms and conditionsTeil der Bedingungen für Bauverträge (neben den AVB und BVB). Siehe hierzu ÖNORM B 2110 (AUT) oder VOB/B (GER).
Allgemeine Vertragsbestimmungen (AVB)general terms of contractVorformulierte Bedingungen des Leistungsvertrages, die vom AG allgemein den Ausschreibungen zugrunde gelegt werden. Durch eine längere Konstanz solcher Vertragsbedingungen steigt mit der Dauer das (implizierte) Wissen bzw. erfolgt ein konstanter Aufbau eines Rechtsgebäudes. AVBs von (öffentlichen) AG sind nach der Rechtsprechung wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu betrachten.
Alternativangebotalternative offer, alternative proposal, alternative tenderLt. BVergG §2 Z 2 ist dies ein Angebot über einen alternativen Leistungsvorschlag des Bieters. Der AG hat in den Ausschreibungsunterlagen hinsichtlich der Zulässigkeit von Alternativangeboten Festlegungen zu treffen. Sofern nicht anderwertig festgelegt, ist die Abgabe eines Alternativangebotes nur neben einem ausschreibungskonformen Hauptangebot zulässig.
Angebotquotation, bid, tender, proposal, (price offer)Ein Angebot ist gemäß BVergG § 2 Z 3 eine (rechtsverbindliche) Erklärung eines Bieters, eine bestimmte Leistung gegen Entgelt unter Einhaltung festgelegter Bedingungen erbringen zu wollen.
Angebotspreis (Auftragssumme)bid price, offer price, offer sum, tender figure, tender sum, tender price, tender amountDer Angebotspreis ist gemäß BVergG § 2 Z 26 lit.a die Summe aus Gesamtpreis und Umsatzsteuer.
Angebotsprüfungassessment of tenders, checking of tender, checking of bid, tender evaluationÜberprüfung von Form, Vollständigkeit, Ausschreibungskonformität, rechnerischer Richtigkeit und Preisangemessenheit der eingelangten Angebote sowie die Überprüfung der Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit der Bieter nach der Angebotsöffnung.
Anschaffungskosteninitial costs, prime costs (material, machines, labour)Die Anschaffungskosten umfassen gemäß der ÖNORM B 1801-2:2011 Pkt. 4.2 sämtliche Kostengruppen (0-9) der ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.5 zzgl. der Finanzierungskosten.
Arbeitsgemeinschaftjoint venture, consortium, teamEine Arbeitsgemeinschaft ist lt. BVergG § 2 Z 4 ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmer, die sich unbeschadet der sonstigen Bestimmungen des zwischen ihnen bestehenden Innenverhältnisses dem Auftraggeber gegenüber solidarisch zur vertragsgemäßen Erbringung einer Leistung verpflichten.
Aufforderung zur AngebotsabgabeRequest for Proposal (RFP)Ausschreibung im üblichen Sinn, d. h., die abgegebenen Angebote sind innerhalb der angegebenen Gültigkeitsfrist in der Weise bindend, dass ein Vertragsschluss durch bloße Annahme-Erklärung des ausschreibenden Unternehmens zu Stande kommt. Die Ausschreibungs-Anfragen enthalten eine detaillierte Leistungsbeschreibung bzw. ein Pflichtenheft sowie alle zum Vertragsabschluss gehörenden Zusatzvereinbarungen. Auch innerhalb (größerer) Unternehmen werden Ausschreibungs-Verfahren angewendet. Eine Verpflichtung zur Annahme eines der Angebote besteht grundsätzlich nicht.
Aufforderung zur AngebotserweiterungRequest for Feature (RFF)Anforderung zur Erweiterung eines Systems oder Angebots.
Auftraggeber (AG)employer, customer, clientEin AG ist lt. BVergG § 2 Z 5 jeder Rechtsträger, der vertraglich an einen Auftragnehmer einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt oder zu erteilen beabsichtigt.
Auftragnehmer (AN)contractor, supplierEin Auftragnehmer ist lt. BVergG § 2 Z 6 jeder Unternehmer, mit dem vertraglich vereinbart wird, dem Auftraggeber eine Leistung gegen Entgelt zu erbringen.
Ausscheiden von Angebotenexcluded tenders, dropped tenders, elminated tendersDer öffentliche AG hat sämtliche Angebote auszuscheiden, die zumindest einen der im BVergG § 141 taxativ aufgezählten Ausscheidungstatbestand verwirklichen. Dies sind bspw. verspätete Angebote oder den Ausschreibungsbedingungen widersprechende Angebote.
Ausschreibungtender, invitation to tender, call for tenderEine Ausschreibung ist gemäß BvergG § 2 Z 10 die an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmern gerichtete Erklärung des AG, in der er festlegt, welche Leistung er zu welchen Bestimmungen erhalten möchte.
Ausschreibungsunterlagentender documentsDie Ausschreibungsunterlagen bestehen i.d.R. aus Anschreiben, Angebotsbestimmungen, A(R)VB, B(R)VB, allgemeine und besondere bzw. ggf. zusätzliche technische Vertragsbestimmungen (ATV, BTV, ZTV), Leistungsbeschreibung durch Baubeschreibung mit Leistungsverzeichnis oder mit Leistungsprogramm, Ausschreibungspläneb, ggf. Muster und Probestücken, Gutachten, udgl.
Auswahlkriteriencriteria for selectionAuswahlkriterien sind gemäß BVergG § 2 Z 22 lit.a die vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, objektiven, nicht diskriminierenden, mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehenden und zu diesem verhältnismäßigen unternehmerbezogenen Kriterien, nach welchen die Qualität der Bewerber beurteilt wird und die Auswahl erfolgt.
AVA (Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung)invitation to tender, award and accounting
Baukostenbuilding costs (except costs for real estate and fees)Unter Baukosten werden in der ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.5 jene Kosten verstanden, die sich als Summe der Kostenbereiche bzw. Kostengruppen 1-6 ergeben. Hierunter fallen die Aufschließung, die Bauwerkskosten für Rohbau, Technik und Ausbau, die Einrichtung sowie die Außenanlagen.
Baunebenkostenadditional services, complementary servicesDie Baunebenkosten (Kostengruppe 700) beinhalten lt. DIN 276:2018 alle Leistungen, die neben den Bauleistungen und Lieferungen für das Bauprojekt erforderlich sind (z. B. Leistungen des Bauherren, Vorbereitung der Objektplanung, Leistungen der Objekt- und Fachplanung, künstlerische Leistungen und allgemeine Baunebenkosten).
Baustellengemeinkostenon-site overheadsBaustellengemeinkosten sind lt. ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.2 Kosten der Leistungserbringung, die den einzelnen Leistungspositionen nicht unmittelbar zugeordnet werden können. Die Kosten können auf der Baustelle oder auch im Unternehmen anfallen.
Bauwerkskostenbuilding costs including structure, services and finishUnter Bauwerkskosten werden in der ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.5 jene Kosten verstanden, die allein die bauliche Errichtung betreffen. Hierunter fallen die Kostengruppen 2-4 (Rohbau, Technik und Ausbau).
Bauzeitplanconstruction scheduleEin Teilterminplan innerhalb des Rahmenterminplans für das Gesamtprojekt. Der Bauzeitplan betrifft hierbei nur die Ausführungsphase.
Bekanntmachungannouncement, publication, noticesÖffentliche Aufforderung an Unternehmer, sich am Vergabeverfahren oder am Wettbewerb zu beteiligen. Die Bekanntmachung der beabsichtigten Vergabe von Leistungen ist im BVergG §50 ff geregelt.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)special terms and conditionsAls konkrete Ergänzungen für das vorliegende Projekt und/oder Gewerbe.
Bestbieterprinzipbest bidder principleZuschlagserteilung an das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot. Neben dem Preis ist demnach zumindest ein weiteres Zuschlagskriterium vorzusehen.
Beurteilungskriterienkey criteria, evaluation criteriaDie Beurteilungskriterien sind gemäß BVergG § 2 Z 22 lit.b die vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung festgelegten, nicht diskriminierenden Kriterien, nach welchen das Preisgericht bei Wettbewerben, Architektur-, Planervergaben oder in materiellen Vergaben seine Entscheidungen trifft.
BewerberapplicantDer Bewerber ist lt. BVergG § 2 Z 10 ein Unternehmer, der sich an einem Vergabeverfahren beteiligen will und einen Teilnahmeantrag gestellt oder eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten hat.
Bietertenderer, supplier, bidderDer Bieter ist gemäß BVergG § 2 Z 11 ein Unternehmer, der ein Angebot übermittelt hat.
Bietergemeinschaftbidding consortiumEine Bietergemeinschaft ist lt. BVergG § 2 Z 12 ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmer zum Zweck der Übermittlung eines gemeinsamen Angebotes.
Billigstbieterprinziplowest bidder principleZuschlagserteilung an das Angebot mit dem niedrigsten Pries. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
BudgetbudgetErgebnis der Kostenplanung und (veränderbare) Soll-Basis für die Soll-Ist-Vergleiche der Kostenkontrollarbeit, i.d.R. strukturiert in Bauteile, Gewerke, Änderungsevidenzen, Umbuchungen und Reserven. Das Gewerkebudget ist das mit Leitpositionen aus der Kostenplanung herausgerechnete anteilige Budget eines Vergabepaketes (Gewerk).
Deckungsbestätigungcover noteEs ist zu unterschieden zwischen Deckungsbestätigung für Aufträge und für Nachträge.
Deckungsbestätigung für Aufträge: Erfordern den Vergleich der Soll-Werte für Vergabeeinheiten auf der Basis der aktuellen Kostenberechnung mit den Angeboten von Bietern. Im Fall der Überschreitung der Soll-Werte durch die Angebote sind geeignete Deckungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Deckungsbestätigung für Nachträge: Sind durch bei der Vergabe gebildete Rückstellungen, durch Einsparungen bei anderen Teilleistungen oder durch Budgeterhöhungen nachzuweisen. Voraussetzungen jeder ordnungsgemäßen Erst- und Nachtragsbeauftragung sind der Nachweis und die Bestätigung der finanziellen Deckung durch eine Deckungsbestätigung vom AG bzw. Projektsteuerer.
Deckungsrücklassretention of invoice (on account)Ein Deckungsrücklass ist gemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.20.3 eine Sicherstellung gegen Überzahlungen (Abschlagsrechnungen oder Zahlung nach Plan), denen nur annähernd ermittelte Leistungen zugrunde liegen, und ferner ist der Deckungsrücklass eine Sicherstellung für die Vertragserfüllung durch den AN, sofern diese nicht durch eine Kaution abgesichert ist.
Direktvergabenominated awarding, direct awardGemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.24.5 ist die Direktvergabe ein formfreies Verfahren, bei dem der AG unmittelbar eine Leistung gegen Entgelt bezieht.
Eignungskriteriencriteria for qualification, eligibility criteriaEignungskriterien sind gemäß BVergG § 2 Z 22 lit.c die vom Auftraggeber festgelegten, nicht diskriminierenden, mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehenden und zu diesem verhältnismäßigen Mindestanforderungen betreffend die Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (Eignung) an den Bewerber oder Bieter, die gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nachzuweisen sind.
Einheitspreisunit priceDer Einheitspreis ist gemäß BVergG § 2 Z 26 lit.b der Preis für die Einheit einer Leistung, die in Stück, Zeit-, Masse- oder anderen Maßeinheiten erfassbar ist.
Einsatzmittel (Kapazität, Ressourcen) operating resourcesEinsatzmittel im Baubetrieb sind die Produktionsfaktoren Personal, Maschinen und Materialien. In der Projektsteuerung werden sämtliche Personal- und Sachmittel, die zur Durchführung von Vorgängen, Arbeitspaketen oder Projekten benötigt werden, als Einsatzmittel bezeichnet.
Einsatzmittelplanung (Kapazitätenplanung, Ressourcenplanung)resource planning, capability planningZuordnung von Einsatzmitteln zur Vorgangsdauer der einzelnen Vorgänge eines vernetzten Terminplanes in der Terminplanung bzw. Netzplantechnik.
Einstufiges Verfahrensingle-stage procedureDer AG fordert ohne vorherige Auswahl der Bewerber unmittelbar zur Angebotsabgabe durch Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen auf.
Einzelkostendirect costs, service-related costsEinzelkosten sind gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.6 Kosten der Leistungserbringung, die einer bestimmten Leistung direkt zugeordnet werden können.
Erklärung zur Leistungserbringungdeclaration of dutiesErklärung eines Bieters, auf welche Art bzw. mit welchen Ressourcen er eine bestimmte Aufgabe bewältigen will.
Errichtungskostensum of building costs, except costs of real estateUnter Errichtungskosten werden in der ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.5 jene Kosten verstanden, die sich als Summe aller Kostenbereiche (1-9) ohne die Grundstückskosten ergeben.
Eventualpositioncontingent item, contigency item, optional specification itemEine Eventualposition beschreibt lt. ÖNORM A 2063:2011 Pkt. 6.9.3 eine Leistung, die nur auf besondere Anordnung des Auftraggebers zur Ausführung kommt. Eventualpositionen werden im Gesamtpreis nicht berücksichtigt.
Festpreisfixed priceDer Festpreis ist gemäß BVergG § 2 Z 26 lit.c der Preis, der auch beim Eintreten von Änderungen der Preisgrundlagen (wie insbesondere Kollektivvertragslöhne, Materialpreise) für den vereinbarten Zeitraum unveränderlich bleibt.
Finanzierungskostenfinancing costsDie Finanzierungskosten (Kostengruppe 800) sind gemäß DIN 276:2018 die Kosten, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Bauprojekts bis zum Beginn der Nutzung anfallen.
Funktionale Leistungsbeschreibungfunctional description of servicesBei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ist gemäß BVergG § 103 Z 3 die Leistung als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen zu beschreiben.
Gerätekostenequipment costsDie Gerätekosten sind gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.5.1 die Kosten für Abschreibung und Verzinsung sowie für Instandhaltung (Reparatur) der Geräte.
Gesamtkosten total costsUnter Gesamtkosten wird in der ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.5 die Summe aller Kostenbereiche (inkl. Grundstückskosten) verstanden.
Gesamtpreissum of bids, costs of servicesDer Gesamtpreis ist gemäß BVergG § 2 Z 26 lit.d die Summe der Positionspreise (Menge mal Einheitspreis oder Pauschalpreis) unter Berücksichtigung allfälliger Nachlässe und Aufschläge. Der Gesamtpreis ist das Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes 1994 – UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, und bildet die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer.
Gesamtzuschlagtotal surcharge, total add-on costDer Gesamtzuschlag ist gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.8 die Zusammenfassung aller über die Kosten der Zuschlagträger hinausgehenden Kosten zuzüglich des kalkulatorischen Wagnisses und Gewinnes.
Geschäftsgemeinkostengeneral overheadsDie Geschäftsgemeinkosten sind gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.9 die fixe und variable Kosten für den allgemeinen Betrieb der Unternehmung, soweit sie nicht einzelnen Bauvorhaben zugeordnet werden können.
GewährleistungwarrantyDie Gewährleistung ist das gesetzlich angeordnetes Einstehenmüssen des AN für Sach- und Rechtsmängel, welche die Leistung im Zeitpunkt der Übergabe aufweist. Hierbei gilt gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 12.2.3.2 & 12.2.3.3 folgendes:
Falls im Vertrag oder in den einschlägigen Fachnormen keine andere Gewährleistungsfrist festgelegt ist, beträgt sie 3 Jahre; für technische Ausrüstungen, sofern diese bewegliche Sachen bleiben, 2 Jahre.
Treten Mängel innerhalb von 6 Monaten ab der Übernahme auf, wird vermutet, dass diese Mängel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden waren. Die Vermutung tritt nicht ein, wenn sie mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist.
Grundleistungengeneral servicesUmfassen jene Leistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung eines Auftrags im Allgemeinen erforderlich sind. Sachlich zusammengehörige Grundleistungen sind zu jeweils in sich abgeschlossenen Teilleistungen bzw. Leistungsphasen zusammengefasst.
Haftungsrücklassliability retentionDer Haftungsrücklass ist gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 8.7.3 eine Sicherstellung für den Fall, dass der AN die ihm aus der Gewährleistung oder aus dem Titel des Schadensersatzes obliegenden Pflichten nicht erfüllt. Der Haftungsrücklass wird, sofern er nicht durch eine unbare Sicherstellung abgelöst ist, zu 2% von der (Teil)Schlussrechnungssumme einbehalten.
Honorarordnungenrecummended schedule of feesDie Honorarordnungen (Allgemeiner Teil sowie Besondere Teile für verschiedene Fachgebiete) wurden von der Bundeskammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten herausgegeben und dienen als Darstellung der für die Projektarbeit (durchschnittlich) notwendigen Aufgaben und als Grundlage zur Ermittlung der Honorare der Projektbeteiligten. Siehe dazu Leistungsmodelle.Vergütungsmodelle LM.VM (AUT) und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (GER).
Konstruktive LeistungsbeschreibungN/ABei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung ist gemäß BVergG § 103 Z 2 die Leistung eindeutig und vollständig zu beschreiben.
KostencostsKosten im Hochbau sind Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich werden. Nach ÖNORM B 1801-1:2009 gliedern sich die Kosten in zehn unterschiedliche Kostenbereiche.
Kostenabweichungdeviation from costs, cost varianceErkenntnis einer Kostenkontrolle bzw. eines Kostenvergleiches. Kostenabweichungen sind begründet durch planmäßige Projektänderungen hinsichtlich Qualität und Quantität, Indexänderungen aufgrund der Baupreisentwicklung udgl. Als Kostenabweichungen werden auch die zulässigen Toleranzen bzw. Prognoseunschärfen der einzelnen Stufen in der Kostenplanung bezeichnet.
KostenanschlagquotationDer Kostenanschlag wird gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.2.5 in der Ausführungsphase auf Basis der Ausführungsbeschreibung, der Ausführungsplanung, des Ausführungsterminplans und des Ressourcenplans erstellt.
Kostenartencost typesFür die Ermittlung von Kosten ist gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 4, unabhängig davon, ob sie auf der Baustelle oder im Gesamtbetrieb entstehen, die Gliederung in die Kostenartengruppen Personalkosten, Materialkosten, Gerätekosten, Kosten für Fremdleistungen, Zinskosten und andere Kosten vorgesehen.
Kostenberechnungcost calculation at design stageDie Kostenberechnung wird gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.2.4 in der Entwursphase auf Basis der Entwurfsbeschreibung, der Entwurfsplanung, des genereller Ablaufplans und des Ressourcenplans erstellt.
Kostenfeststellungfinal account reconciliationDie Kostenfeststellung wird gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.2.6 in der Abschlussphase auf Basis der Qualitätsdokumentation, der Planungsdokumentation, der Terminfeststellung und des Ressourcenplans erstellt.
Kostenkennwertspecific cost value, cost key valueKostenkennwerte dienen gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 6.3 der Erfassung und Darstellung von Kennwerten für Kosten in Bezug auf die Netto-Raumfläche, die Brutto-Grundfläche oder den Brutto-Rauminhalt.
Kostenplanungcost planningDie Kostenplanung umfasst gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3 die Ermittlung, Vorgabe und Feststellung von Kosten und Finanzierung als Teil des Kostenmanagements, welches Planung, Kontrolle und Steuerung umfasst.
Kostenrahmenscope of investments, cost frameworkDer Kostenrahmen wird gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.2.2 in der Vorbereitungsphase auf Basis des Qualitätsrahmen, des Raumprogramm, des Terminrahmen und des Ressourcenrahmen erstellt.
Kostenschätzungcost estimateDer Kostenschätzung wird gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.2.3 in der Vorentwurfsphase auf Basis der Vorentwurfsbeschreibung, der Vorentwurfsplanung, des Grobterminplans und des Ressourcenplans erstellt.
Kostensteuerungcost controllingPlanungs- und Errichtungsmaßnahmen sind gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.3 hinsichtlich ihrer resultierenden Kosten kontinuierlich zu bewerten. Wenn bei der Kostenkontrolle (Soll-Ist-Vergleich) Abweichungen festgestellt werden, sind diese zu benennen, insbesondere bei Risiken. Es ist dann zu entscheiden, ob die Planung und/oder Errichtung unverändert fortgesetzt wird, oder ob zielgerichtete Maßnahmen zur Kostensteuerung ergriffen werden. Die Grundsätze der Kostensteuerung sind: Die Kosten sind durch Anpassung von Qualität und/oder Quantität einzuhalten. Die Kosten sind bei definierter Qualität und/oder Quantität anzupassen.
Kostenzieldesign to cost, cost targetDas Kostenziel wird gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.2.1 in der Entwicklungsphase auf Basis des Qualitätsziels, des Quantitätsziels, des Terminziels und des Ressourcenziels erstellt.
KautionbondDie Kaution ist gemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.20.2 eine Sicherstellung für den Fall, dass ein Vertragspartner bestimmte, im Vertrag festgelegte, besondere Pflichten verletzt.
Lebenszykluskostenlife cycle costs (LCC)Die Lebenszykluskosten umfassen gemäß ÖNORM B 1801-2:2011 Pkt. 3.4 die Gesamtkosten, die Nutzungskosten sowie die Kosten für die Objektbeseitigung bzw. den Abbruch.
Leistungsabweichungvariation, alterations to the contract, altered construction segmentEine Leistungsabweichung umfasst gemäß ÖNORM A 2060:2011 Pkt. 3.1 alle Veränderung des Leistungsumfangs entweder durch eine Leistungsänderung (die vom AG angeordnet wird) oder durch eine Störung der Leistungserbringung (die nicht aus der Sphäre des AN stammt).
LeistungsanfrageRequest for Information (RFI)Anfrage an potenzielle Lieferanten, ob sie einen skizzierten Bedarf grundsätzlich erfüllen könnten. Die abgegebenen Antworten enthalten in der Regel Listenpreise. Diese Ausschreibungsvariante eignet sich zur ersten Sondierung des Marktes.
Leistungsbeschreibungdescription of services, bill of quantitiesDie Beschreibung der Leistung kann gemäß BVergG § 103 Z 1-3 wahlweise konstruktiv oder funktional erfolgen. Bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung ist die Leistung eindeutig und vollständig zu beschreiben. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung ist die Leistung als Aufgabenstellung durch Festlegung von Leistungs- oder Funktionsanforderungen zu beschreiben.
Leistungsbildlist of dutiesDie in der LM.VM bzw. HOAI enthaltenen "Umschreibungen" der Aufgaben, Zielvorgaben der jeweiligen Planerarbeit.
Leistungsposition, Normalpositionpay item, trade line item, work itemEine Normalposition beschreibt lt. ÖNORM A 2063:2011 Pkt. 6.9.1 eine Leistung, die zur Ausführung vorgesehen ist. Sie kann auch die Normalposition einer Variante sein.
Leistungsumfangschedule of work(s), scope of work, scope of performanceDer Leistungsumfang beinhaltet gemäß ÖNORM A 2060:2011 Pkt. 3.2 alle Leistungen des AN, die durch den Vertrag, z. B. bestehend aus Leistungsverzeichnis, Plänen, Beschreibung, technischen und rechtlichen Vertragsbestimmungen, unter den daraus abzuleitenden, objektiv zu erwartenden Umständen der Leistungserbringung, festgelegt werden
Leistungsverzeichnis (LV)bill of quantities, bidding schedule, schedule/list of bid/tender items, specifications, schedule of quantities and ratesEin Leistungsverzeichnis (LV) ist gemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.7.1.2 eine in Positionen gegliederte Beschreibung der Leistungen für ein bestimmtes Vorhaben, gegebenenfalls einschließlich sonstiger Bestimmungen.
Leistungswertperformance, rated capacityMenge von Einheiten, die durch die Nutzung oder den Verbrauch eines Einsatzmittels in einer Zeiteinheit erzeugt werden kann.
Leistungszeitraumservice provicion periodDer Leistungszeitraum ist gemäß ÖNORM A 2063:2011 Pkt. 3.7 der Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde. Ein Leistungszeitraum endet jeweils mit dem Letzten jedes Kalendermonates.
LeistungszielN/ADas Leistungsziel ist gemäß ÖNORM A 2060:2011 Pkt. 3.3 der aus dem Vertrag objektiv ableitbare vom AG angestrebte Erfolg der Leistungen des AN.
Leitpositionenkey itemsDiejenigen Teilleistungen der verschiedenen Leistungsbereiche eines Bauwerks, die wertmäßig ca. 80-90% der Gesamtkosten des Leistungsbereiches / Gewerkes ausmachen. Anzahlmäßig haben die Leitpositionen getreu des Pareto-Prinzip (der 80/20 Regel) jedoch nur einen Anteil von 20-30%.
Lohn- bzw. gehaltsgebundene Kostenfee-related costsDie lohn- bzw. gehaltsgebundenen Kosten sind gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.13 die Kosten, die im Zusammenhang mit den Lohnkosten (Gehaltskosten) und sonstigen mit der Beschäftigung von Personal entstehenden Kosten stehen und den Lohnkosten (Gehaltskosten) zugeschlagen werden. Hierunter fallen bspw. Urlaubsgeld, 13. Monatsgehalt, gesetzliche Sozialkosten udgl.
Materialkostenmaterial costsDie Materialkosten sind gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.5.2 die Summe aller Kosten, die dem Material zuzurechnen sind.
Mehrkostenforderungen (MKF)incremental cost claimNach ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 3.10 ist die Mehr- oder auch Minderkostenforderung bzw. ein Zusatzangebot die Forderung eines Vertragspartners auf terminliche und/oder preisliche Anpassung des Vertrags
Mittellohn, Mittellohnkostenaverage wage of construction siteDer Kalulationsmittellohn. Die Mittellohnkosten sind gemäß ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.5.3 die durchschnittlichen Lohnkosten und lohngebundenen Kosten je Stunde.
Nachprüfungsverfahrenre-examination procedureVerfahren vor den Vergabekontrollbehörden vor Zuschlagserteilung zur Nichtigerklärung rechtswidriger Entscheidungen des AG im Rahmen der vom AN geltend gemachten Beschwerdepunkte.
Nachunternehmer / Subunternehmersub contractorEin Nach- bzw. Subunternehmer ist gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 3.14 ein Unternehmer, der Teile der an den Auftragnehmer (AN) übertragenen Leistungen ausführt und vertraglich an den AN gebunden ist. Die bloße Lieferung von Materialien oder Bestandteilen, die zur Erbringung einer Leistung erforderlich ist, stellt keine Subunternehmerleistung dar.
Nebenleistungenadditional services, complementary servicesNebenleistungen sind gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 3.15 verhältnismäßig geringfügige Leistungen, die der Usance entsprechend auch dann auszuführen sind, wenn sie in den Vertragsbestandteilen nicht angeführt sind, jedoch nur insoweit, als sie zur vollständigen sach- und fachgemäßen Ausführung der vertraglichen Leistung unerlässlich sind und mit dieser in unmittelbarem Zusammenhang stehen.
Nicht offenes Verfahrenrestricted procedureGemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.24.2 & 3.24.3 wird hierbei unterschieden in das nicht offene Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung, bei dem, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden und das nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung, bei dem eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.
Nutzungskostenoperational costs, costs in useUnter Nutzungskosten fallen gemäß ÖNORM B 1801-2:2011 Pkt. 4.2 die Kosten des Gebäudebetriebs (Verwaltung, Technischer Gebäudebetrieb, Ver- und Entsorgung, Reinigung und Pflege sowie Sicherheit), die Gebäudedienste, die Instandsetzung und der Umbau sowie die Kostengruppe Sonstiges.
Örtliche Bauaufsicht (öBA)site supervicionDie örtliche Bauaufsicht enthält schwerpunktmäßig Treuhand- und Vertretungsleistungen, mit denen der meist nicht kontinuierlich anwesende Bauherr i.d.R. vertreten wird. Die Vollmacht der Geschäftsbesorgung ist durch den Rahmen der Bauverträge begrenzt. Überwachung bedeutet die Feststellung der Übereinstimmung der Arbeiten mit den Plänen, mit den Ausschreibungen, mit der Baugenehmigung und mit den in diesen Unterlagen enthaltenen und darin berücksichtigten Regeln der Technik.
Offenes Verfahrenopen procedure, tender procedure Gemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.24.1 ein Verfahren, bei dem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert wird.
Pauschalpreislump sumDer Pauschalpreis ist gemäß BVergG § 2 Z 26 lit.e der für eine Gesamtleistung oder Teilleistung in einem Betrag angegebene Preis.
Pönale, Vertragsstrafecontractual penaltyPauschalierter Schadenersatz, der für den Fall einer Vertragsverletzung (zB. Lieferverzug) durch den AN versprochen wird, oft ausgedrückt in einem Prozentsatz der Auftragssumme.
Positionsnummeritem (reference) numberEine Positionsnummer ist gemäß ÖNORM A 2063:2011 Pkt. 3.8 ein Ordnungsbegriff zur eindeutigen Identifikation von Leistungspositionen.
Positionspreisitem priceDer Positionspreis wird gemäß ÖNORM A 2063:2011 Pkt. 3.11.1 aus dem Produkt von Positionsmenge und (Einheits-)Preis ermittelt. Gemäß Pkt. 3.11.2 besteht der Positionspreisanteil aus dem Produkt aus Positionsmenge und Preisanteil (Lohn und Sonstiges).
Präklusionsfristenstatute of limitationsVergaberechtliche Ausschlussfristen, innerhalb derer ein Nachprüfungsantrag gegen eine gesondert anfechtbare Entscheidung des AG eingebracht werden muss.
PreisanfrageRequest for Quotation (RFQ)Zu einem detailliert beschriebenen Bedarf (Lastenheft) wird eine Leistungsbeschreibung mit einem möglichst präzisen, aber in der Regel unverbindlichen Preis angefragt. Diese Anfragen werden an Lieferanten versandt, von deren grundsätzlicher Leistungsfähigkeit der Versender bereits überzeugt ist.
Preisangebotsverfahrencompetitive tenderDas Preisangebotsverfahren ist gemäß BVergG § 2 Z 27 jenes Verfahren, bei dem die Bieter aufgrund der Ausschreibungsunterlagen die Preise für vom Auftraggeber beschriebene Leistungen in ihren Angeboten bekannt geben.
Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahrenmarkup / markdown bid (tender) for pre-priced bill of quantitiesDas Preisaufschlags- und Preisnachlassverfahren ist gemäß BVergG § 2 Z 28 jenes Verfahren, bei dem vom Auftraggeber in den Ausschreibungsunterlagen zusätzlich zu den beschriebenen Leistungen auch Bezugspreise bekannt gegeben werden, zu denen die Bieter in ihren Angeboten – gewöhnlich in Prozent ausgedrückt – Aufschläge oder Nachlässe angeben.
ProjektprojectEin Projekt ist ein zeitlich, finanziell und meist personell abgegrenztes Vorhaben, das im wesentlichen durch Einmaligkeit der Bedingungen gekennzeichnet ist: Besondere Zielvorgaben, spezifische Organisation und feststehende Ressourcen.
Projektablaufproject operations, project procedureDer Projektablauf ist die Abfolge der logisch verknüpften einzelnen Projektphasen, die zuvor projektbezogen in Terminen und Abhängigkeiten festzulegen sind.
Projektänderungdesign alterations, variations, changed dutiesDie Projektänderung ist eine Abweichung vom jeweils genehmigten Projektziel hinsichtlich Funktion, Gestaltung, Konstruktion, Mengen oder Qualitäten, die Auswirkungen auf Kosten und Termine nach sich zieht.
Projektmanagementproject managementUnter Projektmanagement ist die Gesamtheit aller Aufgaben, Techniken und Mittel sowie die Organisation zur Führung und Abwicklung eines komplexen Projektes zu verstehen. Setzt sich aus Projektsteuerung und Projektleitung zusammen.
Projektphasen (PPH), Leistungsphasen (LPH)stages, project stagesTeilleistungen eines Projektes in der Honorarordnung. Unterteilt wird i.d.R. in Projektvorberietung, Planung, Ausführungsplanung, Ausführung, Projektabschluss.
Projektsteuerungproject controllingDie Leistungen der Projektsteuerung betreffen die Übernahme von delegierbaren AG- bzw. Bauherrenfunktionen bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen in technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht.
Qualitätsplanungquality planningQualitätsplanung umfasst gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.2 die Ermittlung, Vorgabe und Feststellung von Qualität und Quantität. Sie ist Teil des Qualitätsmanagements, welches Planung, Kontrolle und Steuerung umfasst.
Rahmenterminplan / Rahmenzeitplanframework scheduleDer Rahmenterminplan ist ein Darstellungsinstrument der Terminplanung bzw. Bauablaufplanung, in dem die Projektabläufe systematisiert und vereinfacht, zumeist zusammengefasst auf Abschnitte, für das Gesamtprojekt dargestellt sind. Der Rahmenterminplan dient einem Terminüberblick für die gesamte Projektablaufplanung, -kontrolle und -steuerung. Wesentliche Eckdaten / Meilensteine sind im Rahmenterminplan dargestellt. In der Netzplantechnik findet der Rahmenterminplan seine Entsprechung im sog. Rahmennetzplan (Gesamtnetzplan, der als Grobnetzplan den Rahmen für die Ablaufstruktur, gegebenenfalls für die einzelnen Phasen des Projektablaufes, darstellt).
Regieleistung, Regiearbeitdirect labour work, force account workEine Regieleistung ist gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 3.12 eine Leistung, die nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird. Regieleistungen werden eingeteilt in angehängte Regieleistungen und selbständige Regieleistungen.
Regiepreisdaywork rateDer Regiepreis ist gemäß BVergG § 2 Z 26 lit.f der Preis für eine Einheit (zB Leistungsstunde oder Materialeinheit), welche nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird.
Schlussrechnungfinal accountDie Gesamtleistung ist gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 8.3.4 ist in der Schlussrechnung, die als solche zu bezeichnen ist, abzurechnen. Etwaige Abschlagsrechnungen und -zahlungen sowie Haftungsrücklass, Vertragsstrafe, Prämie u. dgl. sind anzuführen.
SicherstellungsecuritySicherstellungen (in Form von Bargeld, Bankgarantien, Rücklassversicherungen, klauselfreien Einlagebüchern, mündelsicheren Wertpapieren) dienen dem AG zur Verringerung des Risikos, dass der Bieter respektive AN nicht zu seinen Verpflichtungen steht. s. Vadium, Kaution, Deckungsrücklass, Haftungsrücklass
Standardisierte bzw. Standard-Leistungsbeschreibungstandard description of services, library of descriptions / normative list of dutiesEine Standardisierte Leistungsbeschreibung bzw. Standard Leistungsbeschreibung (StLB) ist gemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.7.1.1 eine Sammlung von Texten zur Beschreibung standardisierter Leistungen, und zwar für rechtliche und technische
Bestimmungen und für Positionen eines künftigen Leistungsverzeichnisses. Diese Sammlung umfasst die Leistungen für ein bestimmtes Sachgebiet in seiner Gesamtheit oder in Bezug auf Teilgebiete.
Stillhaltefristmandatory standstill periodDer Zuschlag darf bei sonstiger Nichtigkeit in der Regel nicht innerhalb einer Stillhaltefrist von vierzehn Tagen (in bestimmten Fällen auch sieben Tage bzw. drei Arbeitstage) ab Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung an die Bieter erteilt werden.
Teilleistungenpartial servicesTeilleistungen sind die in Bearbeitungstiefe und Aussagequalität zunehmendne Abschnitte der Planungsbearbeitung in der Honorarordnung.
Teilschlussrechnungenpartial final account, partial final paymentÜber vereinbarte Teilleistungen können gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 8.3.5 Teilschlussrechnungen gelegt werden. Sie sind wie Schlussrechnungen zu behandeln.
Terminkontrollescheduling reviewÜberprüfung der Vorgaben aus der Planung und Feststellung der Abweichungen. Terminkontrolle ist die periodische und/oder anlassbezogene Überprüfung bzw. Dokumentation (Ist-Zustand( des Leistungsfortschrittes anhand des erarbeiteten Terminplanes (Soll-Zustand).
TerminplanungschedulingTerminplanung umfasst gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.4 die Ermittlung, Vorgabe und Feststellung von Terminen und Ressourcen als Teil des Terminmanagements, welches Planung, Kontrolle und Steuerung umfasst.
Übernahmefinal inspection, aceptance, certification, handoverDie Übernahme eines Bauwerks vom Gewahrsam des AN in den Gewahrsam des AG bzw. dessen Nutzung kann gemäß ÖNORM B 2010:2013 Pkt. 10.1 unter Einhaltung einer bestimmten Form (förmliche Übernahme) oder ohne besondere Förmlichkeiten (formlose Übernahme) erfolgen.
Vadiumbid bondDas Vadium ist gemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.20.1 eine Sicherstellung für den Fall, dass der Bieter während der Zuschlagsfrist von seinem Angebot zurücktritt oder der Bieter nach Ablauf der Angebotsfrist behebbare wesentliche Mängel trotz Aufforderung durch den AG schuldhaft nicht behebt.
Variantenangebotalternative offerGemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.1.1.4 ist ein Variantenangebot ein Angebot aufgrund einer Ausschreibungsvariante des AG.
Veränderlicher Preisadjustable priceDer veränderliche Preis ist gemäß BVergG § 2 Z 26 lit.g der Preis, der bei Änderung vereinbarter Grundlagen geändert werden kann.
Vergabeverfahrentender, bidding procedure, contract awarding procedureVergabeverfahren sind alle Vorgänge, die zum Abschluss eines Vertrages zwischen AG und AN führen sollen. Unterschieden wird hierbei in das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren (mit oder ohne vorherige Bekanntmachung) sowie das Verhandlungsverfahren. Darüber hinaus gibt es noch die sog. Rahmenvereinbarung, das dynamische Beschaffungssystem, den wettbewerblichen Dialog sowie die Direktvergabe.
Verhandlungsverfahrentender negotiations, negotiated procedures, competitive tendering procedureGemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.24.4 & 3.24.5 wird hierbei unterschieden in das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, bei dem, nachdem eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmern öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert wurde, ausgewählte Bewerber zur Abgabe von Angeboten oder verbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert werden; danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden und dem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung, bei dem eine beschränkte Anzahl von geeigneten Unternehmern zur Abgabe von Angeboten oder verbindlichen Erklärungen zur Leistungserbringung aufgefordert wird; danach kann über den gesamten Auftragsinhalt verhandelt werden.
Verschuldendefault, fault, blame, accountability, responsibilityVerschulden ist die Vorwerfbarkeit rechtswidrigen Verhaltens. Schuldhaft handelt, wer ein Verhalten setzt, das er hätte vermeiden sollen und auch hätte vermeiden können.
Vertragsstrafepenalty, penal sum, penalty payment, contract(ual) penaltyDer Anspruch des AG auf Leistung einer vereinbarten Vertragsstrafe durch den AN entsteht gemäß ÖNORM B 2010:2013 Pkt. 6.5.3.1, sobald der AN in Verzug gerät und nicht nachweisen kann, dass er oder seine Erfüllungsgehilfen den Verzug nicht verschuldet haben; der Nachweis eines Schadens ist nicht erforderlich.
Verursachung (Kausalität)cause, causalityBei der Kausalitätsprüfung wird gefragt, ob der Schaden auch eingetreten wäre, wenn der Schädiger die konkrete Handlung nicht gesetzt hätte bzw. ob der Schaden eingetreten wäre, wenn der Schädiger die pflichtgemäße Handlung vorgenommen hätte. Ist dies der Fall, liegt mangelnde Kausalität vor. Dies beinhaltet Schädigung durch aktives Tun sowie auch durch Unterlassung.
VerzugdelayVerzug liegt gemäß ÖNORM B 2010:2013 Pkt. 6.5.1 vor, wenn eine Leistung nicht zur gehörigen Zeit, am gehörigen Ort oder auf die bedungene Weise erbracht wird.
Vollmachtauthority, authorizationEine Vollmacht bedeutet ein rechtliches Können, ein Bewirken im Außenverhältnis, gegenüber Dritten als Vertretungsakt.
Wahlpositionalternate (specification) itemEine Wahlposition beschreibt lt. ÖNORM A 2063:2011 Pkt. 6.9.2 eine Leistung, die als Teil einer Variante vorgesehen ist. Wahlpositionen, werden nicht in die Normalangebotssumme aufgenommen.
Werksvertragcontract for work and services (labour)Durch den Werkvertrag (ABGB § 1165 ff) verpflichtet sich der AN dem AG gegenüber zur Herstellung eines bestimmten Werkerfolges. Der Erfolg kann hierbei verschiedener Art sein; es kommen sowohl körperliche als auch unkörperliche Werke in Frage.
WettbewerbecompetitionsWettbewerbe sind gemäß ÖNORM A 2050:2006 Pkt. 3.26 Auslobungsverfahren, die dazu dienen, dem AG insbesondere auf den Gebieten der Raumplanung, der Stadtplanung, der Architektur, des Bauwesens/Ingenieurwesens (Planungswettbewerbe), der Werbung oder der Datenverarbeitung hiezu geeignete Unterlagen, wie Pläne, zu verschaffen.
Widerrufretraction, revocationEine Ausschreibung kann nur durch Zuschlag oder durch Widerruf enden. Erst durch den Widerruf einer Ausschreibung gewinnt der AG seine Handlungsfreiheit wieder. Da eine Ausschreibung nur durchgeführt werden darf, wenn Vergabeabsicht besteht, können Ausschreibungen nicht beliebig widerrufen werden.
Zusatzforderung (Nachtragsforderung)claim for extras and variationsUnter Zusatzforderung (Nachtragsforderung) ist der Anspruch eines ausführenden Unternehmens auf Erteilung eines Zusatzauftrages zu verstehen, wobei gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 7.3.1 der Anspruch auf Preisänderung (Änderung von Einheitspreisen, zusätzlichen Preise oder Änderung von Pauschalpreisen) vor der Ausführung dieser Leistungen dem Grunde nach beim AG nachweislich geltend zu machen ist, wenn der Anspruch auf Preisänderung nicht offensichtlich ist.
Zusatzleistungen (Nachtragsleistungen)additional servicesUnter Zusatzleistungen (Nachtragsleistungen) sind bezogen auf das Vertragsverhältnis mit ausführenden Unternehmen jene Leistungen zu verstehen, die nicht im beauftragten Angebot / LV enthalten waren und vom AG im Rahmen des ihm gemäß ÖNORM B 2110:2013 Pkt. 7.1 zustehenden Änderungsrecht gefordert werden. Der AN hat dem AG hierüber ehestens ein Zusatzangebot mit auf den Preisgrundlagen und der Preisbasis des Vertrages erstellten neuen Preisen vorzulegen.
ZuschlagsentscheidungacceptanceDie Zuschlagsentscheidung ist gemäß BVergG § 2 Z 49 die an den Bieter übermittelte bzw. für diese bereitgestellte nicht verbindliche Absichtserklärung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll.
Zuschlagserteilung decision to acceptDie Zuschlagserteilung bzw. der Zuschlag ist gemäß BVergG § 2 Z 50 die an den Bieter abgegebene Erklärung, sein Angebot anzunehmen.
Zuschlagsfristtender binding periodZeitraum vom Ablauf der Angebotsfrist bis zum Tag des Zuschlags, in dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist. Die Zuschlagsfrist ist vom AG in den Ausschreibungsunterlagen festzulegen.
Zuschlagskriteriencriteria for acceptanceAuftragsbezogene, vom AG in der Reihenfolge ihrer Bedeutung (bzw. Gewichtung) festgelegte Kriterien, nach welchen das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird. (Vgl. BVergG § 2 Z 22 lit. d)

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Im Zuge der Ausschreibung werden oftmals anstatt technisch bzw. bauwirtschaftlich korrekten Begriffen umgangssprachliche Ausdrücke verwendet. Die nachfolgende Auflistung unterstützt Sie dabei, in Ihren Ausschreibungen die richtige Formulierung zu finden.

Umgangssprachlicher BegriffBereinigter AusschreibungsbegriffErläuterung
AlleinunternehmerGesamt- oder TotalunternehmerDer Begriff Alleinunternehmer ist mittlerweile veraltet und lässt sich auf die ÖNORM A2060 aus dem Jahr 1983 zurückführen. Er beschreibt einen Auftragnehmer, welcher i.d.R. alle Leistungen, die zum erteilten Auftrag gehörten, im Rahmen seines eigenen Betriebes zu erbringen. Heutzutage wird hierbei von einem Gesamtunternehmer (für die Planung oder die Bauausführung) oder einem Totalunternehmer (für die Planung und die Bauausführung) gesprochen.
(Gutes) BauholzSchnittholz(-Sortierklassen)Unter dem Begriff Bauholz ist i.A. Schnittholz zu verstehen, welches bestimmten Sortier-klassen entspricht. Bauholz wird vor allem im mineralischen Massivbaus als Hilfsmittel in Hilfskonstruktionen für Schalungen, Abschrankungen udgl. eingesetzt und entspricht im Wesentlichen der Sortierklasse S10 der ÖNORM DIN 4074-1. Gutes Bauholz ist eine alte nicht mehr gültige Bezeichnung und war über viele Jahrzehnte in der ÖNORM B 4100-2 104 als die gängige Bezeichnung für die Klassifizierung von Schnittholz angeführt. Diese ÖNORM wurde durch die Einführung des Eurocode 5 (ÖNORM B 1995-1-1 bzw. ÖNORM EN 1995-1-1) im Jahre 2005 gänzlich abgelöst.
Beschränkte AusschreibungNicht offenes Verfahren
BinderTrägerUnter einem Binder wird im Holzbau umgangssprachlich ein meist horizontal oder geneigt angeordneter Träger aus Holz verstanden, der entweder aus Brettern vernagelt oder verdübelt (bspw. Brettbinder oder umgangssprachlich Brettlbinder) ist oder in Form von Brettschichtholz aus einzelnen Lamellen verklebt wurde.
DachstuhlDachtragwerkDie oftmals fälschlicherweise verwendete Bezeichnung Dachstuhl beschreibt bereits eine spezielle Art des Dachtragwerkes und schließt somit bestimmte Arten und Formen von Dachtragwerken (vor allem die meisten Flachdachkonstruktionen) nicht mit ein. Deshalb beinhaltet die neue LG 36 den Begriff Dachstuhl nicht mehr, sondern lediglich den Begriff des Dachtragwerkes.
IsolierungDämmungUmgangssprachlich wird der Begriff dämmen sehr oft mit dem Begriff isolieren synonym verwendet, was aber technisch gesehen falsch ist. Eine Isolierung schützt gegen elektrischen Strom. Die Dämmung hingegen dient gegen Wärme-/ Kälteverlust bzw. zum Schallschutz.
Kreuzlagenholz (KLH)Brettsperrholz (BSP)Der Begriff Brettsperrholz (BSP) ist der allgemein gültige produkt- bzw. herstellerneutrale Begriff für diesen Holzwerkstoff. Synonym wird oftmals der Begriff Kreuzlagenholz (KLH) verwendet, welcher allerdings die Firmenbezeichnung der KLH Massivholz GmbH als der erste österreichische Hersteller von BSP beschreibt. International wird oftmals von einem CLT (Cross Laminated Timber – ursprünglich Stora Enso Gruppe) oder einem X-LAM gesprochen.
KVHKonstruktionsvollholzDie oftmals in der Praxis verwendete Abkürzung KVH für Konstruktionsvollholz beschreibt zwar diesen Begriff korrekt, ist jedoch eine geschützte Produktbezeichnung eines Unternehmens (Wortmarke). Somit sollte die Abkürzung KVH bei Nicht-Verwendung des spezifischen Unternehmensproduktes vermieden werden.
LeimKlebstoffDer Begriff Klebstoff ist nicht mit dem Begriff Leim zu verwechseln. Leime sind eine Sonderform des Klebstoffes und werden vorwiegend in der Möbelbranche und Tischlerei für nicht tragende (Bau-)Teile eingesetzt. Der Begriff Leim sollte daher in Verbindung mit dem konstruktiven Holzbau nicht synonym für den Begriff Klebstoff verwendet werden.
LeimbinderBrettschichtholzträgerUmgangssprachlich wird in Österreich unter dem Begriff Brettschichtholz oftmals ein Leimbinder verstanden.
MassivholzbauHolzmassivbauDer Holzmassivbau beschreibt eine Bauweise mit dem Werkstoff Holz, welche eine tragende Konstruktion aus massiven bzw. flächigen Holzelementen in Wand und/ oder Decke und/ oder Dach aufweist. Die Holzmassivbauweise gliedert sich in den Holzblockbau, den Brettstapelbau und den Brettsperrholzbau. Oftmals wird synonym für den Holzmassivbau auch der Begriff Massivholzbau verwendet, was aus technischer Sicht nicht ganz korrekt erscheint, da hierbei massives Holz eingesetzt wird, was für alle Bauweisen gleichermaßen zutrifft, wenn keine Holzwerkstoffe aus zerkleinerten Ausgangsmaterialien eingesetzt werden. Mittlerweile wird der Massivholzbau auch als Synonym für die Brettsperrholzbauweise verwendet
Netto-Herstellkosten oder BaunettokostenBauwerkskostenIm Sprachgebrauch der Projektsteuerung werden die Bauwerkskosten gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.5 oftmals als Baunettokosten oder Netto-Herstellkosten geführt.
Öffentliche AusschreibungOffenes Verfahren
ProjektkostenGesamtkostenIm allgemeinen Sprachgebrauch werden die Gesamtkosten gemäß ÖNORM B 1801-1:2015 Pkt. 4.3.5 auch als Projektkosten bezeichnet.
RiegelwandRahmenbauIm allgemeinen Sprachgebrauch des Holzbaus wird unter einer Riegelwand oftmals eine Holzrahmenbauwand verstanden, welche auch als Holzständerwand bzw. als Holztafelbauwand (in Deutschland) geläufig ist. Die Aussteifung einer eigentlichen Holzriegelwand erfolgt durch geneigte Streben bzw. Riegel, während Holzrahmenbau-Elemente mittels genagelter, geschraubter oder geklammerter Beplankung ausgesteift werden können. Dies bedeutet, dass eine Riegelwand zwar als Rahmenbau bezeichnet werden kann, eine Rahmenbauwand je-doch nicht zwangsläufig eine Riegelwand sein muss. Daher sollten diese Begriffe nicht synonym verwendet werden.
VerschalungSchalungDer Begriff Verschalung wird umgangssprachlich oftmals synonym für den Begriff Schalung – zumeist für die bauliche oder raumabschließende Abtrennung bzw. auch für die Aussteifung eines Holzrahmenelementes – verwendet.
ZentralregieGeschäftsgemeinkostenDer Deckungsbeitrag zu den allgemeinen Geschäftsgemeinkosten wird oftmals als Zentralregie gesprochen, in der ÖNORM B 2061:1999 Pkt. 3.9 wird jedoch der Begriff Geschäftsgemeinkosten hierfür eindeutig definiert.
Die dargestellten Begriffe sollen dabei unterstützen, umgangssprachliche Begriffe aus der gelebten Praxis in einer Ausschreibung zu vermeiden und entstammten der Publikation Ausschreibung im Holzbau von J. Koppelhuber, M. Bok und D. Koppelhuber (s. unten). Die Auflistung beinhaltet sowohl technische Begriffe des Holzbau, als auch normative Begriffe zum Thema Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung. Die Inhalte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Gewissen erstellt. Dennoch übernimmt der Anbieter dieser Webseite keine Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Inhalte. Diese Auflistung erhebt des Weiteren nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Ausschreibungsbegriffe und Ausschreibungsdefinitionen

Für Erläuterungen und Übersetzungen (eng.) der wesentlichen Holzbau-Ausschreibungsbegriffe empfehlen wir folgende Literatur.
🌲 Holzbauausschreibung.at - präzise Bau-Projektplanung

J. Koppelhuber, M. Bok, D. Koppelhuber